Gebühren.
Kosten meiner Beauftragung: Mit dem Mandanten schließe ich eine schriftliche Honorarvereinbarung ab, die in aller Regel Pauschalgebühren vorsieht. Diese Gebühren können normalerweise in Raten bezahlt werden.
Sie werden bei mir keine Überraschungen erleben, was die Kosten meiner Tätigkeit angeht. Denn Sie haben schwarz auf weiß die Kosten schriftlich vor Beginn der Tätigkeit.
Kosten einer Erstberatung: in meiner Kanzlei kostet eine 30-minütige persönliche bzw. online Erstberatung 180 €.
Rechtsschutzversicherung: Bei Vorlage ihrer Versicherungsscheinsnummer kümmere ich mich gerne um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung. Erteilt die Versicherung die Zusage, dann rechne ich meine Gebühren über diese ab. Grundsätzlich übernehmen Rechtsschutzversicherungen aber keine Kosten in Ausländerrechtssachen.
Beratung- oder Prozesskostenhilfe: Falls Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen ist es möglich, dass die Staatskasse die Kosten meiner Beauftragung übernimmt.
Beratungshilfe wird bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt. Zuständig ist dafür die Rechtsantragsstelle des in Ihrem Bezirk liegenden Amtsgerichts. Bei der dieser Leistung erhalten Sie einen Berechtigungsschein. Durch Vorlage dieses Scheines werden Sie von mir beraten und ggf. vertreten. Die Kosten, bis auf 15 €, wie Sie selber tragen müssen, werden dann von der Staatskasse übernommen.
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Hier> können Sie anhand Ihrer Adresse feststellen, bei welchem Amtsgericht Sie den Antragsteller müssen.
Prozesskostenhilfe wird für gerichtliche Verfahren gewährt, wenn die Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist, die Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat und Sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Prozesskosten aufzubringen.