Asyl- und Flüchtlingsrecht.

Menschen, die zu uns kommen, weil in der Heimat verfolgt werden, krank sind oder dort Krieg herrscht, sollten Schutz davor erhalten. 


Schutz kann insbesondere erlangt werden durch einen Antrag auf Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung. Der Antrag wird beim Bundesamt für Asyl und Flüchtlinge (BAMF) gestellt.


Allerdings bedarf es in der Regel einer Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, da das Amt nicht immer im Sinne der Antragsteller arbeitet, sondern mehrmals sogar Anträge abgelehnt werden, die offensichtlich eine positive Entscheidung hätten erhalten müssen.


Das Asylrecht ist in den letzten Jahren immer wieder komplizierter geworden, sodass eine Spezialisierung des Vertreters unerlässlich ist. 


Ich kann als Fachanwalt für Migrationsrecht Ihre Rechte daher besonders gut durchsetzen.


Meine Kanzlei steht Ihnen zur Seite schon vor dem Antrag und bis zum etwaigen Klageverfahren. Meine Kanzlei ist bundesweit tätig vor allen Verwaltungsgerichten.



 
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